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Autor Thema: Erfahrungen mit EBay Verkäufer "Merlinmaus"  (Gelesen 6298 mal)
llothar
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« am: 27. Mai 2006, 08:27:25 »

Wer hat Erfahrung mit diesem EBay Verkäufer der öfters Sun Artikel verkauft ?

Angeblich eine Frau die manchmal als XXXXXXXXXXX auftritt (so auch der Inhabername ihres Kontos) aber auf dem Lieferschein steht XXXXXXXXX als Absender und Emails werden mit XXXXXXXXX unterschrieben. Angeblich Privatverkäufer - allerdings ziemlich fleissig.

Ich hatte von ihr letztens das gekauft:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=9722256716&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1

Insbesondere da ich von ihr vorher schonmal einen 13W3->VGA Stecker gekauft habe dache ich das wäre okay.
Nun aber nach 2 Wochen und 4 Emails (2x nicht beantwortet) teilt sie mir heute mit das das Paket laut Nachforschungsauftrag der
Post nicht auffindbar ist. Anhand des eingescannten Paketscheins erkenne ich auch das es nicht versichert versandt wurde.

Ich werde jetzt mal ihr und der Post eine Woche geben für den Nachforschungsauftrag. Ist das okay, und was mache ich am besten danach ?


Was mich auch stutzig macht ist das sie ein exakt gleiches Angebot jetzt nochmal drin hat. Es war damals für mich ein Schnäppchen Kauf
und ich hab irgendwie das Gefühl das da u.U. was manipuliert wurde. Werde jedenfalls jetzt erstmal schnellstens schauen ob dieses Paket überhaupt wirklich eingeliefert wurde.

http://cgi.ebay.de/Sun-Blade-1500-mit-2-GB-XVR-100-originalverpackt_W0QQitemZ9730231719QQcategoryZ22462QQrdZ1QQcmdZViewItem

« Letzte Änderung: 16. Juni 2006, 21:00:29 von Jerry » Gespeichert
sonnenblen.de - Das unabhängige Sun User Forum
« am: 27. Mai 2006, 08:27:25 »

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Jonny
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« Antworten #1 am: 27. Mai 2006, 09:40:05 »

Hi llothar,

lad mal die Suchfunktion durch.
Von Mäusegetier war hier schon öfter in unterschiedlicher Stimmung die Rede.
Von so einem dicken Ei war bisher aber noch nichts zu hören. Wenn der Preis
nicht ok ist, dann hätte man eben keine Sofort Kauf Option zu selbigem setzen sollen.
Ein mal mehr Wasser auf meine anti eBay Mühlen Angry

Mein Beileid an den Rand des Himalaya
Jonny
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solaris is like a wigwam :
no windows, no gates and a apache inside !
maal
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Ich mag keine Signaturen!


« Antworten #2 am: 27. Mai 2006, 12:45:11 »

Hallo Lothar,

ich habe auch schon oft etwas dort gekauft. Bei Neuwaren hatte ich nie Probleme, die "Bastelkisten" sind so eine Sache (sowohl positiv als selten negativ).
Da Alzenau nicht weit von mir entfernt ist, habe ich oft schon Waren dort persönlich abgeholt (und auch dort eine Tasse Kaffee getrunken).

Nachdem ich mich auf Sonnenblen.de über ein unvollständiges Ultra 5 Gehäuse beklagt habe, bekam ich einige der felhlenden Teile zugeschickt. Hauptkritikpunkt (nicht von mir) waren oft die etwas höheren Preise, teilweise wurde dabei aber nicht der Einfluß von Angebot und Nachfrage auf den Preis beachtet.

Daß eBay Käufe unversichert verschickt werden (obwohl der Aufpreis für versicherten Versand bezahlt wurde) haben ich schon oft erlebt, allerdings nur bei anderen Verkäufern.

Ich hoffe deine Blade 1500 findet sich doch noch an, ansonsten rufe doch einfach mal dort an.

Michael
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Ebbi
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Minusgeek


« Antworten #3 am: 27. Mai 2006, 15:24:10 »

Ich habe auch schon etwas dort erstanden, allerdings nur Kleinteile. Diese kamen aber immer prompt, zuverlässig und vollständig bei mir an und auch relativ zügig.
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Kaurik
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Holidays in the Sun


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« Antworten #4 am: 27. Mai 2006, 15:28:18 »

Gleiches wie für Ebbi gilt für mich auch. Telefonisch Dinge zu regeln war auch nie ein Problem.

Claus
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Computer sind doof. Aber sie schaffen Arbeit.
sonnenblen.de - Das unabhängige Sun User Forum
« Antworten #4 am: 27. Mai 2006, 15:28:18 »

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stephanf
Gast
« Antworten #5 am: 27. Mai 2006, 18:20:34 »

Hallo Lothar,

Angeblich eine Frau die manchmal als XXXXXXXXXXX auftritt (so auch der Inhabername ihres Kontos) aber auf dem Lieferschein steht XXXXXXX als Absender und Emails werden mit XXXXXXX unterschrieben. Angeblich Privatverkäufer - allerdings ziemlich fleissig.

der Anbieter will mit seinen AGB das abwehren, was bei Wikipedia unter Gefahrübergang beschrieben ist, und gibt den privaten Anbieter vor:

"seit 27.04.03 in Deutschland
Angemeldet als privater Verkäufer"

In 423 Verkäufen könnte das Finanzamt allerdings Nachhaltigkeit und damit Gewerblichkeit sehen.

Zitat
Nun aber nach 2 Wochen und 4 Emails (2x nicht beantwortet) teilt sie mir heute mit das das Paket laut Nachforschungsauftrag der Post nicht auffindbar ist. Anhand des eingescannten Paketscheins erkenne ich auch das es nicht versichert versandt wurde.

Du hast einen Anspruch darauf, daß Dir der gewerbliche Anbieter die Kiste mit den vertraglich vereinbarten Eigenschaften vor die Tür stellt. Wie er das zustandebringt, ist nicht Dein Problem. Du stehst auch nicht in der Beweispflicht. Mach doch ein bißchen Druck mit Hinweis auf das Finanzamt.

Gruß
Stephan
« Letzte Änderung: 16. Juni 2006, 21:03:32 von Jerry » Gespeichert
Sparky
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« Antworten #6 am: 27. Mai 2006, 19:22:27 »

Moin,
ich kann absolut bestätigen was Ebbi geschrieben hat.
Druck machen brauchst Du noch nicht mal,
sollte das Paket wirklich nich versichert versendet worden sein,
dann liegt das verschulden eindeutig nicht bei Dir und der Verkäufer ist dafür haftbar zu machen.
Schlimmstenfalls bekommst Du dein Geld wieder.
Allerdings benötigt die Post bei nachsuchanträgen "etwas" Zeit,
vor allem dann, wenn es unversichert war.......




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stephanf
Gast
« Antworten #7 am: 27. Mai 2006, 20:52:51 »

Hallo Sparky,

Druck machen brauchst Du noch nicht mal,

ein Druckmittel zu haben ist aber kein Nachteil. Was ist denn das für ein Zustand, nicht die
Versandqualität zu erhalten, die man bezahlt hat?

Zitat
sollte das Paket wirklich nich versichert versendet worden sein,
dann liegt das verschulden eindeutig nicht bei Dir und der Verkäufer ist dafür haftbar zu machen.
Schlimmstenfalls bekommst Du dein Geld wieder.

Der private Anbieter darf Gewährleistung ausschließen. Der Gefahrübergang tritt ein,
sobald die Ware dem Spediteur übergeben ist. Dem privaten Anbieter mußt Du
Fehlverhalten nachweisen, wenn die Ware nicht bei Dir ankommt. Der gewerbliche
Anbieter hingegen hat dafür geradezustehen, daß die Ware im beworbenen Zustand
bei Dir ankommt. Hier liegt die Beweislast bei ihm. Das ist von ganz anderer, für ihn
natürlich sehr unangenehmer Qualität.

Bin-kein-Jurist-Disclaimer.

Gruß
Stephan
« Letzte Änderung: 27. Mai 2006, 20:55:21 von stephanf » Gespeichert
llothar
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« Antworten #8 am: 28. Mai 2006, 04:21:05 »

Okay hab das mit dem Gefahrenübergang mal überflogen.
Zumindest verstehe ich jetzt warum kein Verkäufer mir Computer unversichert direkt nach Thailand schicken wollte.
Versicherung geht hier nämlich sowieso nur bis Bangkok Airport. Ansonsten nur mit Diensten wie FedEx/UPS.

Ich befürchte jedenfalls das das jetzt vor jemandem in schwarzen Kittel endet.
Denn das Geld will ich ohne Frage zurückhaben.

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Sparky
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« Antworten #9 am: 28. Mai 2006, 09:27:57 »

@stefanf

Wenn Du für eine Leistung bezahlst - ganz egal ob privat oder gewerblich - und diese nicht erbracht wird,
dann kannst Du die rechlichen Folgen daraus nicht mit einem Haftungsausschlus unwirksam machen.
Das würde allen "privaten" Verkäufern einen Freibrief ausstellen.
Mal ganz abgesehen davon gibt es mittlerweile genügend Urteile,
die im Zusammenspiel ebay und Privatverkäufe,
den Haftungsausschluss eindeutig geklärt haben.
Das fängt bei der Artikelbeschreibung an und geht bis hin zum Versand.

Wenn es wirklich so ist, das llothar für versicherten Versand bezahlt hat,
das Paket aber mit einer anderen als die bezahlte Versandart auf den Weg gebracht wurde,
dann erübrigt sich hier jede weiter Diskussion.
Wenn es aber so ist, das das Paket nach Thailand versendet werden sollte, dann ist die Sache schon gar nicht mehr soooo einfach.
In Ausland versichert zu versenden bedeutet, das man hier schnell 100,-€ und mehr berappen muss.
Das hängt ganz davon ab, wie schnell ujnd sicher das Paket wirklich ankommen soll.
Das wurde hier im Thread aber nicht wirklich ausreichend erklärt.

Mit Rücksicht auf beide Beteiligten, möchte ich das Thema jetzt etwas flacher halten.
Denn zu dieser Angelegenheit hat sich bisher nur eine Partei geäußert.
D.H. wir kennen nur eine Seite der Medaille.
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« Antworten #9 am: 28. Mai 2006, 09:27:57 »

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stephanf
Gast
« Antworten #10 am: 28. Mai 2006, 11:09:04 »

Wenn Du für eine Leistung bezahlst - ganz egal ob privat oder gewerblich - und diese nicht erbracht wird,
dann kannst Du die rechlichen Folgen daraus nicht mit einem Haftungsausschlus unwirksam machen.

Zur Unterscheidung von Sachmängelfreiheit und Sachmängelhaftung beim privaten Verkauf:

Haftungsausschluß
Ebay-Hilfe
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Sparky
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« Antworten #11 am: 28. Mai 2006, 15:54:10 »

Zitat
Zur Unterscheidung von Sachmängelfreiheit und Sachmängelhaftung beim privaten Verkauf

@stepfanf
Das hat hier niemand in Frage gestellt.
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stephanf
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« Antworten #12 am: 28. Mai 2006, 23:03:40 »

Zitat
Zur Unterscheidung von Sachmängelfreiheit und Sachmängelhaftung beim privaten Verkauf

@stephanf
Das hat hier niemand in Frage gestellt.

Dann verstehe ich nicht, warum Du in Abrede gestellt hast, daß einem privaten Anbieter
die Haftungsfreizeichnung gestattet ist.
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« Antworten #13 am: 29. Mai 2006, 14:23:00 »

Hallo Lothar,

Angeblich Privatverkäufer - allerdings ziemlich fleissig.

der Anbieter will mit seinen AGB das abwehren, was bei Wikipedia unter Gefahrübergang beschrieben ist, und gibt den privaten Anbieter vor:

"seit 27.04.03 in Deutschland
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In 423 Verkäufen könnte das Finanzamt allerdings Nachhaltigkeit und damit Gewerblichkeit sehen.


Du hast einen Anspruch darauf, daß Dir der gewerbliche Anbieter die Kiste mit den vertraglich vereinbarten Eigenschaften vor die Tür stellt. Wie er das zustandebringt, ist nicht Dein Problem. Du stehst auch nicht in der Beweispflicht. Mach doch ein bißchen Druck mit Hinweis auf das Finanzamt.

Gruß
Stephan

So, Ihr kennt mich ja.
Ich finde es nicht schoen, dass jemad mit soviel Verkäufen keine Rechnungen schreibt und unter dem "Deckmantel" des Privatverkaufs Gewährleistung und alles Andere, was ein gewerblicher Verkäufer bieten muss, aussschließt. Dies ganz unabhhängig vom "vorliegenden Fall" - man sollte immer beide Seiten hören, wie Sparky schon richtig sagt.
Gruss
Frank
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« Antworten #14 am: 31. Mai 2006, 15:04:29 »

Das Thema "Privatverkauf" ist bei einigen eBay-Anbietern in der Tat so eine Sache - im vorliegenden Fall habe auch ich mit dem Verkäufer schon Kontakt gehabt, wobei es da sogar eine ganz problemlose Rücknahme eines nicht funktionierenden Artikels und in einem anderen Fall eine absolut prompte und problemlose Lieferung gab. Rechnungen o.dgl. dagegen nicht (nicht mal die erbetene handschriftliche Quittung, die mir gereicht hätte und die jeder Privatmensch ausstellen darf). Naja, ist lange her - Schwamm drüber.

Unversicherter Versand hochwertiger Artikel steht auf einem ganz anderen Blatt - davon ab, dass ich das auch selbst niemals akzeptieren (bzw. selber machen) würde, ist immer die Frage: Was hast Du beauftragt? Versicherten Versand? Auch bezahlt? In dem Fall hätte ganz klar der Versender das Problem, denn eine Absprache nicht einzuhalten - dafür gibt kein Richter der Welt eine Haftungsfreistellung. Hast Du hingegen bei ausdrücklichem Hinweis auf "der Verlust ist dann Dein Problem" auf eine Versicherung verzichtet, ist das mit Egon Spengler gesprochen "ziemlich schlecht". (Ja, das war die Szene mit dem Sandtörtchen Wink )

Natürlich steht es dem Verkäufer frei, sich zu der Sache privat oder öffentlich zu äußern - ohne beide Seiten gehört zu haben, kann man schlecht über eine Seite urteilen, da habt Ihr recht - Gedanken machen ist hingegen nicht verboten...

Aber der Weg nach Thailand ist auch weit - vielleicht klärt sich das ein oder andere noch auf?

Just btw., wenn das Ganze per Luftfracht gelaufen ist: Die geht doch per DHL ohnedies nur versichert??? (min. 500 EUR oder sowas schwebt mir im Gedächtnis...)

Gruß

Jerry
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