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Autor Thema: Hinweise zum Thread "Erfahrungen mit EBay Verkäufer ..." u.a. Mailordern  (Gelesen 1182 mal)
Taurus90
Gast
« am: 30. Juli 2006, 01:32:38 »

1. Da ich nicht annehme, daß ein Rechner per Briefpost verschickt wird, hat benannter Versender bestimmt "versichert" geschickt, denn DHL-Pakete sind grundsätzlich bis €500.- versichert! Dies geht jedoch aus dem Versandaufkleber nie (!) hervor! Auch andere Paket-Dienstleister haben grundsätzlich eine Versicherung bestimmter Höhe inklusive!
2. Soweit ich weiß, muß ein Nachforschungsauftrag vom Empfänger beantragt werden (Das ergibt sich schon aus schon angesprochenem Gefahrenübergang!), so daß man sagen kann, bei dem speziellen Fall des Threads hat sich der Verkäufer schon mehr bemüht, als er eigentlich müßte!
3. Der Sendungsstatus eines DHL-Paketes kann online auf der DHL-Seite überprüft werden - wenn man die Sendungsnummer hat. Dieses Tracking bieten m.W. alle Paket-Dienstleister an.
4. Das mit der Drohung von wegen Finanzamt könnte auch als Nötigung ausgelegt werden ... bin kein Jurist!
5. Viel schlimmer als gewerbliche die sich als private Verkäufer ausgeben, um die Gewährleistung auszuschließen (Wieso verkaufen die gewerblichen nicht gleich nur Bastlerware? Dann hätte es sich was mit Gewährleistung und keiner könnte meckern ...), finde ich die gewerblichen, die doch tatsächlich für versicherten Versand eine Versandoption mit Aufschlag anbieten, obschon die genau wissen, daß das Versandrisiko zu Lasten des Verkäufers/Versenders geht! Das gibt's übrigens nicht nur bei Ebayern, sondern z.B. bei einem Elektronik-Versand, der noch immer Versciherungsprozente auf den Preis aufschlägt ... Aber man ist ja nicht dazu verpflichtet, etwas zu bestellen ;-)
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sonnenblen.de - Das unabhängige Sun User Forum
« am: 30. Juli 2006, 01:32:38 »

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mdjr
Gast
« Antworten #1 am: 30. Juli 2006, 06:06:28 »

2. Soweit ich weiß, muß ein Nachforschungsauftrag vom Empfänger beantragt werden (Das ergibt sich schon aus schon angesprochenem Gefahrenübergang!), so daß man sagen kann, bei dem speziellen Fall des Threads hat sich der Verkäufer schon mehr bemüht, als er eigentlich müßte!

Hallo.

Vor einiger Zeit habe ich einen Fernsehbeitrag gesehe. Zumindest damals konnte nur der Absender bei der Post einen Nachforschungsauftrag stellen. Dieser Zustand ist damals von den Redakteuren sehr bemängelt worden.

Martin
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Taurus90
Gast
« Antworten #2 am: 30. Juli 2006, 08:30:34 »

Vor einiger Zeit habe ich einen Fernsehbeitrag gesehe. Zumindest damals konnte nur der Absender bei der Post einen Nachforschungsauftrag stellen. Dieser Zustand ist damals von den Redakteuren sehr bemängelt worden.

Ich hatte oben ja auch geschrieben "Soweit ich weiß" - mein Wissen ist allerdings begrenzt ;-)
Logischer wäre es ja auch, wenn der Versender den Nachforschungsantrag stellen würde (müßte), denn der ist ja Vertragspartener (durch Abgabe des Paketes) der DHL. Ich habe mein "Wissen" nur durch Infos von Versendern ...

In diesem Zusammenhang: Bislang war es mir noch nicht möglich, irgendwo die Beförderungsbedingungen oder auch nur die AGB der DHL im Netz zu finden ... Dies ist zumindest für den Bereich Privatkunden der Fall, im Bereich Geschäftskunden sind die AGB downloadbar ...
Nichtsdestotrotz habe ich noch nichts darüber gefunden, wer denn nun den Nachforschungsantrag stellen muß, soll, darf usw.
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