Vor einiger Zeit habe ich einen Fernsehbeitrag gesehe. Zumindest damals konnte nur der Absender bei der Post einen Nachforschungsauftrag stellen. Dieser Zustand ist damals von den Redakteuren sehr bemängelt worden.
Ich hatte oben ja auch geschrieben "Soweit ich weiß" - mein Wissen ist allerdings begrenzt ;-)
Logischer wäre es ja auch, wenn der Versender den Nachforschungsantrag stellen würde (müßte), denn der ist ja Vertragspartener (durch Abgabe des Paketes) der DHL. Ich habe mein "Wissen" nur durch Infos von Versendern ...
In diesem Zusammenhang: Bislang war es mir noch nicht möglich, irgendwo die Beförderungsbedingungen oder auch nur die AGB der DHL im Netz zu finden ... Dies ist zumindest für den Bereich Privatkunden der Fall, im Bereich Geschäftskunden sind die AGB downloadbar ...
Nichtsdestotrotz habe ich noch nichts darüber gefunden, wer denn nun den Nachforschungsantrag stellen muß, soll, darf usw.