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Autor Thema: Gemeinsamer Bestand von SUN Dokumenten?  (Gelesen 6205 mal)
Freud-Schiller
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« am: 09. Dezember 2006, 16:35:13 »

Hi Leute,
wäre es legal, wenn wir die über die Zeit gesammelten Dokus und Beschreibungen zusammen legen? Vllt begrenzt auf nicht aktuelle Produkte? Würde auch bei SUN um Erlaubnis fragen Smiley

Gruß David
p.s. was haltet Ihr davon?
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« am: 09. Dezember 2006, 16:35:13 »

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preshi
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« Antworten #1 am: 09. Dezember 2006, 23:16:59 »

Das ist m.E. eine sehr gute Idee. Vor einiger Zeit habe ich angefangen Dokus an zentraler Stelle zu organisieren. Dummerweise sind alle (!) im Datennirvana gelandet.  Angry
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The answer is 42 - wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Freud-Schiller
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« Antworten #2 am: 16. Dezember 2006, 17:52:38 »

@ preshi das ist schade, aber ich denke im fall der fälle kann Dir geholfen werden!
@ all : nock nock Cheesy
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escimo
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« Antworten #3 am: 16. Dezember 2006, 18:51:27 »

Zitat
Vor einiger Zeit habe ich angefangen Dokus an zentraler Stelle zu organisieren. Dummerweise sind alle (!) im Datennirvana gelandet.
Wenn man sich schon Daten sammelt, sollte man auch alles mögliche tun, damit eine solche Gefahr verringert wird. Zum Beispiel mit gespiegelten Platten (Mirror) und Sicherungsbändern (Streamern) und vielleicht noch andere externe Datenträger (außer CD-RW & Co.). Damit kann man zumindest totalen Datenverlust "einschränken".

Mein Mitgefühl preshi. Sowas habe ich auch schon durch ***gggrrr***

Gruß
escimo
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Ebbi
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Minusgeek


« Antworten #4 am: 16. Januar 2007, 22:46:40 »

Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn man Fotos von Teilen (CPU, Controller, etc.) archivieren würde?
Darf man das? Man hat zwar nicht das Recht am Produkt, aber am Foto - wenn man es selbst knipst.
Das würde ich sehr interessant finden, nicht nur bei Sun.
Ich freue mich immer wieder, wenn ich im Netz auf Seiten stoße, auf denen es Großaufnahmen von Hardware gibt.
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« Antworten #4 am: 16. Januar 2007, 22:46:40 »

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Jonny
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« Antworten #5 am: 16. Januar 2007, 23:23:26 »

Dieser Artikel könnte Aufschluss bringen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sun Rechte an einem Foto hat, das du von deinem eigenen Stück Blech machst.

Gruß
Jonny
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solaris is like a wigwam :
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maal
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Ich mag keine Signaturen!


« Antworten #6 am: 17. Januar 2007, 07:09:52 »

Hallo,

ohne den Artikel gelesen zu haben, würde ich sagen selbstgemachte Photos deiner Hardware sind kein Problem.
Anders sieht es auch wenn man z.B. "Kunstwerke" photographiert. Ich denke da an die Sache im Reichstag (stand im vergangenen Jahr auf Heise). Das Photo mußte aus einem privaten Weblog entfernt werden, da der "Künstler" sich alle Rechte vorbehalten hat. Die Webcam des Reichtstag darf natürlich davon Aufnahmen zeigen.

Bei Sun gibt es einen Bereich mit Pressephotos. Leider habe ich vergessen die URL zu notieren. Jetzt habe ich zwar 34 Photos einer Ultra AXmp, weiß aber nicht mehr woher. Auf einem der Bilder erkennt man den gelben Seriennummer-Aufkleber, allerdings befinden sich die Jumper an ganz anderer Stelle (Vorabversion, Designmodell ?) ...

Michael
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tba
Gast
« Antworten #7 am: 17. Januar 2007, 09:10:33 »

alles was man sammelt und nicht aus eigener Feder stammt, unterliegt evtl. dem Copyright; so wie man kein Kunstwerk ablichten darf, so darf man auch keinen Text kopieren (irgendwie vervielfältigen); wenn allerdings der Inhaber des Copyright eine Information für die Öffentlichkeit bereitstellt und damit "veröffentlicht" ohne daran eine Lizenz zu koppeln, so darf das jeder öffentlich zugänglich sammeln (Pressemeldungen, Produkt-PDF usw.)
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tba
Gast
« Antworten #8 am: 17. Januar 2007, 10:22:10 »

Das äussere Erscheinungsbild eines technischen Bauteils ist NICHT in dem Sinne geschützt - es darf JEDER ansehen und Bilder davon "verteilen".
Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn man Fotos von Teilen (CPU, Controller, etc.) archivieren würde?
Darf man das? Man hat zwar nicht das Recht am Produkt, aber am Foto - wenn man es selbst knipst.
Also alle Dinge die du auf deinen eigenen Fotos einfängst darfst du unter jedweder Lizenz veröffentlichen - bis zu einer wichtigen Grenze: wenn dein Bild den Versuch darstellt, eine "Nachbildung" des "geschützten Inhalts" zu erreichen.

Ein Beispiel: du darfst das öffentlich ausgestellte Bild eines Künstlers in einer Vitrine fotografieren (solange das nicht untersagt worden ist!) wie ein "normaler" Passant das wahrnehmen kann - wenn du aber jetzt mit Stativ und Beleuchtungsequipment versuchst ein "Reproduktion" des Bildes zu erreichen, auf der nicht mehr sichtbar ist, daß diese Aufnahme an diesem Ort mit dieser Vitrine gemacht worden ist, so verletzt du sicherlich das Copyright. Man sieht hierbei aber schon, daß die Grenzen fließend sind.

Zweites Beispiel: du darfst ein aufgeschlagenes Buch fotografieren - aber wenn du dieses Teil reproduzierst, also die wesentliche geschützte "Leistung" darin versuchst nachzustellen, dann verletzt du das Copyright. Wenn dein Foto eine "Reproduktion" ermöglicht (oder ermöglichen könnte) ist es nicht erlaubt, das zu veröffentlichen.

Jetzt die CPU oder Festplatte: kein Mensch kann anhand eines Fotos der CPU diese CPU nachbilden (im Sinne von Reproduzieren) - Sun kann dir nicht verbieten deine CPU oder Festplatte abzulichten. Wenn deine Bilder aber geeignet sind, geschützte Informationsinhalte preiszugeben (bei einer CPU mit Elektronenmikroskopie) dann wäre das eine Verletzung des Copyright.

Compris?
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Ebbi
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Minusgeek


« Antworten #9 am: 17. Januar 2007, 12:26:56 »

Tja, dann ist ja alles klar. Die Akkus laden schon auf. Wink
Bin jederzeit offen für Fotodokumentationen.
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« Antworten #9 am: 17. Januar 2007, 12:26:56 »

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Jonny
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« Antworten #10 am: 17. Januar 2007, 20:33:35 »

Ich habe zwar kein Equipment für Tabletop Fotografie, aber aus meinem Unterwasser Foto Hobby gibt es bei mir diverse Makro Objektive. Sollte es also etwas speziellere Anforderungen im Nahbereich geben, dann kann hier in München geholfen werden.

Gruß
Jonny
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escimo
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eiskaltes Unwissen


« Antworten #11 am: 17. Januar 2007, 23:28:40 »

Noch ist keine Digitalkamera in meinem Besitz. Aber ein Paar Bilder kann ich dennoch beisteuern (z.B. verschiedene Solaris-Versionen, Ultra 1, Ultra 60, Blade 1000, Ultra 80, einige Grafikoptionen). Ist alles mal für "eHau" entstanden und ist daher auch noch vorfügbar.

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chamaeleo
Gast
« Antworten #12 am: 18. Januar 2007, 14:51:55 »

Also ein paar Hardware-Bilder kann ich auch beisteuern, zb. von meiner E450 und von einem Bekannten der hat auch eine Spark5 und eine Ultra2 die man in jeder erdenklichen Lage Anlichten kann.
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Matthias
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Irgendwann ist der Funke übergesprungen


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« Antworten #13 am: 19. Januar 2007, 16:21:40 »

.....  wenn allerdings der Inhaber des Copyright eine Information für die Öffentlichkeit bereitstellt und damit "veröffentlicht" ohne daran eine Lizenz zu koppeln, so darf das jeder öffentlich zugänglich sammeln (Pressemeldungen, Produkt-PDF usw.)

Wen das stimmt, müssten auch die SUN-Dokumente veröffentlicht werden dürfen, die öffentlich zugänglich waren und es jetzt nicht mehr sind.
Es sei denn, die darin enthaltene Copyright-Anmerkung gilt immer noch (was vermutlich der Fall sein wird).

Dennoch standen diese Dokumente öffentlich, für jeden zugänglich, im Netz zur Verfügung. Hat jemand eine Ahnung, wie es mit dieser Konstellation aussieht ?

Matthias
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"SPARC(R) is a registered trademark of SPARC Internationl, Inc.
Products bearing the SPARC trademarks are based on an architecture developed by Sun Microsystems, Inc.".
Infos auf www.sparc.com
tba
Gast
« Antworten #14 am: 22. Januar 2007, 12:18:14 »


Wen das stimmt, müssten auch die SUN-Dokumente veröffentlicht werden dürfen, die öffentlich zugänglich waren und es jetzt nicht mehr sind.
Es sei denn, die darin enthaltene Copyright-Anmerkung gilt immer noch (was vermutlich der Fall sein wird).

Matthias

Hi Matthias,
natürlich bleibt die Copyright-Anmerkung (rechtlicher Vermerk der aus der veröffentlichen Version ersichtlich ist) gültig  Sad 

Gruß
thorsten
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