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Autor Thema: guter alter bekannter bei ebay ;)  (Gelesen 3828 mal)
DukeNuke2
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Soulman


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« am: 07. Oktober 2007, 14:20:26 »

220157534351

wer kennt das teil noch? ich bitte um handzeichen....
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« am: 07. Oktober 2007, 14:20:26 »

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Tschokko
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« Antworten #1 am: 07. Oktober 2007, 14:48:31 »

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DukeNuke2
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Soulman


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« Antworten #2 am: 07. Oktober 2007, 14:49:42 »

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sehe ich da ein handzeichen aus den hinteren reihen.......? ja, jetzt sehe ich es ganz deutlich Wink
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maal
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« Antworten #3 am: 07. Oktober 2007, 15:27:18 »

Das ist nicht der zweite, sondern mindestens schon der dritte Versuch, denn nach der Diskussion (und abgelaufener Auktion) war er bereits wieder eingestellt.

Wie soll ich eigentlich die Diskussion verstehen ? Doch Interesse an so einem System oder einfach Schadenfreude ?

Wie ist es eigentlich mit dem Angebot ?

330171802816

Das ist mir nur aufgefallen weil ich bei denen mehrmals Kleinteile (Festplatten, Adapter) gekauft habe.

Michael
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roth
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« Antworten #4 am: 07. Oktober 2007, 16:35:34 »

Hallo Michael,
Das ist nicht der zweite, sondern mindestens schon der dritte Versuch, denn nach der Diskussion (und abgelaufener Auktion) war er bereits wieder eingestellt.

Wie soll ich eigentlich die Diskussion verstehen ? Doch Interesse an so einem System oder einfach Schadenfreude ?
Nachdem bislang hier im Forum der Frage ausgewichen wurde, ob das Ding von einem LKW gefallen ist,es sich aber um ein schönes Gerät handelt, verstehe ich das allgemeine Interesse am Ausgang einer solchen Versteigerung schon.

Wie ist es eigentlich mit dem Angebot ?

330171802816
vermutlich Elektroschrott, siehe Auktionstext:
Zitat
Bei den angebotenen Geräten handelt es sich um ungetestete Ware, die wir sicherheitshalber als defekt versteigern! Sie werden ausdrücklich als Bastlergeräte angeboten!
und vermutlich nur als Ersatzteilspender zu gebrauchen.


Gruß
Sven
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« Antworten #4 am: 07. Oktober 2007, 16:35:34 »

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Kaurik
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Holidays in the Sun


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« Antworten #5 am: 07. Oktober 2007, 17:11:02 »

Zitat
Rücknahme - Weitere Angaben:   

Da das Gerät neuwertig und technisch im einwandfreiem Zustand ist, akzeptiere ich keine Rücknahme.

Den Satz finde ich interessant, ist das überhaupt rechtens?
14-tägiges Rückgaberecht gilt doch immer?

Claus
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maal
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« Antworten #6 am: 07. Oktober 2007, 18:00:50 »

Ich halte es wirklich nicht für sinnvoll weiter zu diskutieren. Ok, ich verstehe jetzt das Interesse am Ausgang der Auktion.

Daß ein Verkauf nicht einfach ist, wurde schon mehrmals vorausgesagt. Die unklare Herkunft und obige Klausel tragen weiter dazu bei.

Wegen der ungetesteten Geräte: Die Firma handelt sonst mit PC-Komponenten, wobei Komponenten wörtlich zu nehmen ist. Bei Reklamationen waren sie immer kulant (Eine Sendung war vertauscht, anstelle des PCMCIA-SCSI-Kontrollers kam ein Servermainboard. Einmal waren des die falschen Adapter). Der Umtausch war problemlos und trotz der geringen Preise für mich kostenfrei.

Bei dieser Auktion ist ein Umtausch natürlich ausgeschlossen. Ich hatte mich nur über die Art der Ware gewundert, es ist überhaupt nicht ihr übliches "Sortiment".

Michael
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roth
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« Antworten #7 am: 07. Oktober 2007, 19:48:26 »

Deswegen vermutlich auch "ungetestet" als Bastlerware, damit die sortimentfremden Artikel nicht lange den Lagerplatz blockieren. Wenn Du Glück hast, funktioniert alles einwandfrei, ansonsten hast Du eben Elektroschrott zu entsorgen.


Zitat
Rücknahme - Weitere Angaben:   

Da das Gerät neuwertig und technisch im einwandfreiem Zustand ist, akzeptiere ich keine Rücknahme.

Den Satz finde ich interessant, ist das überhaupt rechtens?
14-tägiges Rückgaberecht gilt doch immer?

Claus
Das Fernabsatzgesetz gilt, auch wenn solche Klauseln angegeben werden. Wenn Klauseln gegen das Fernabsatzgesetz verstoßen, sind diese Klauseln nichtig, der Kauf bei zustandegekommenem Kaufvertrag aber rechtens.


Gruß
Sven
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2007, 19:50:22 von roth » Gespeichert
Ebbi
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Minusgeek


« Antworten #8 am: 07. Oktober 2007, 19:50:25 »

Den Satz finde ich interessant, ist das überhaupt rechtens?
14-tägiges Rückgaberecht gilt doch immer?
Bei dieser Auktion ist ein Umtausch natürlich ausgeschlossen. Ich hatte mich nur über die Art der Ware gewundert, es ist überhaupt nicht ihr übliches "Sortiment".

Das würde mich auch mal interessieren. Immerhin kann ich mich auch mit einer Ausschlussklausel im Auktionstext nicht vor geltendem Recht drücken.
Ein gewerblicher Verkäufer gewährt bei einem Online-Verkauf, was auch eine Auktion ist, ein 14-tägiges Rückgaberecht. Das muss er nicht explizit tun, sondern das schreibt der Gesetzgeber vor. Da nützt auch die Klausel nichts.
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mdjr
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« Antworten #9 am: 07. Oktober 2007, 20:53:30 »

Zitat
Rücknahme - Weitere Angaben:   

Da das Gerät neuwertig und technisch im einwandfreiem Zustand ist, akzeptiere ich keine Rücknahme.

Den Satz finde ich interessant, ist das überhaupt rechtens?
14-tägiges Rückgaberecht gilt doch immer?

Claus

In zwei Fällen geht das:

- Wenn es eine Privatperson ist und er keinen Gewinn beim Verkauf macht (ansonsten gilt er meines wissens nicht als Privatperson).
- Wenn er nur an gewerbliche Kunden verkauft (da gibt es kein Rückgaberecht und auch nur 3 Tage anstatt 2 Jahre Garantie).

Martin
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« Antworten #9 am: 07. Oktober 2007, 20:53:30 »

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Padde
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« Antworten #10 am: 07. Oktober 2007, 22:50:49 »

Hier werden leider einige Begriffe durcheinander geworfen. Das Rückgaberecht nach den §§ 312* BGB (das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr) gilt genau dann, wenn ein jemand über's Internet oder per Telefon oder sonstwie "aus der Ferne" etwas an eine Privatperson verkauft. Private Verkäufer (und nur die!) dürfen die Rückgabe jedoch ausschließen. Das muß aber bereits vor dem Abschluß des Kaufvertrages ausdrücklich erwähnt werden.

Außerdem beträgt die Rückgabefrist einen Monat, wenn die Belehrung dem potentiellen Käufer nicht vor dem Abschluß des Kaufvertrages explizit (z.B. per Mail, als Fax, mit der Schneckenpost) in Textform übermittelt wurde, was eigentlich bei allen Fernabsatzgeschäften zutrifft.

Für die Frage, ob jemand gewerblich tätig ist oder etwas privat verkauft, ist der aus diesem Verkauf erzielte Ertrag völlig unerheblich.

Übrigens gibt es auch noch einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers. Wenn sie nicht explizit erwähnt wird, muß sie auch nicht geleistet werden. Die Gewährleistung dagegen ist gesetzlich geregelt.

Zur Auktion selbst: Immerhin ist der Preis schon um 500 Euro runter gegangen. Wenn das noch achtmal passiert, nehme ich den Kasten. Also einfach mal abwarten... Grin
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escimo
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eiskaltes Unwissen


« Antworten #11 am: 08. Oktober 2007, 08:29:29 »

Das ist meiner Auffassung das falsche Board für das Thema.

Ich verschiebe es in OT.

Gruß
escimo

PS: Das wird wahrscheinlich wieder nix.  Grin
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Kaurik
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Holidays in the Sun


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« Antworten #12 am: 08. Oktober 2007, 18:25:51 »

Asche auf mein Haupt, habe nicht aufgepasst, wo der Beitrag eigentlich gepostet war. Escimo hat vollkommen recht, das gehört hierher.

Um OnTopic zu bleiben:

Was meint der Verkäufer nun mit Rücknahme? Katze im Sack kaufen und es geht auf keinen Fall wieder zurück?

Tritt er dann als Privatverkäufer auf, der das Rückgaberecht eben doch ausschliessen kann? Das ist bei der Menge an Bewertungen zwar kaum zu glauben, soll aber vorkommen ...

Claus
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Tschokko
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« Antworten #13 am: 08. Oktober 2007, 18:34:46 »

Das Ding ist doch so faul, wie ein zwei Wochen alter Apfel auf dem Kompost. *ggggggg*

Gruß Tschokko
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Soulman


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« Antworten #14 am: 08. Oktober 2007, 18:40:49 »

mal abwarten wo das ganze hinführt... ist in jedem fall ein tolles gerät. aber als privatperson kann man nun wirklich nichts (wirklich sinnvolles) damit anfangen.
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